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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen
 

  1. In diesem Artikel werden die Definitionen der Begriffe verwendet, um die Bedeutung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von GreenFortune GmbH mit Sitz in Bürglen, UID: [CHE-444.741.871], festzulegen. Im Folgenden werden die einzelnen Begriffe erläutert:

  2. Verkäufer: GreenFortune GmbH wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

  3. Käufer: Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

  4. Parteien: Unter Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen gemeint.

  5. Vertrag: Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
     

Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

  1. Die vorliegenden Bedingungen sind für sämtliche Offerten, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch den Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers gültig.

  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind ausschließlich möglich, wenn sie klar und eindeutig von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.
     

Artikel 3: Bezahlung
 

  1. Die vollständige Kaufsumme ist stets vor der Lieferung zu entrichten. Bei Reservierungen und Vorbestellungen wird in jedem Fall der vollständige Kaufbetrag erwartet.

  2. Sollte der Käufer nicht rechtzeitig bezahlen, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Käufers, wird der Verkäufer Schritte zur Einziehung einleiten. Die Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf Grundlage der Regelungen für außergerichtliche Inkassokosten, Versandkosten, Einfuhrzölle und Verwaltungskosten berechnet.

  4. Sollte es zu einer Liquidation, einem Konkurs, einer Pfändung oder einer Zahlungseinstellung des Käufers kommen, werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

  5. Auch wenn der Käufer die Mitwirkung bei der Auftragsausführung durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

  6. Der Käufer  verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Service-Gebühren an Greenfortune. Dazu beauftragt der Käufer Greenfortune mit der Vornahme des Einzugs der jeweils von ihm geschuldeten Service-Gebühren von den von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträgen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise
 

  1. Alle Beträge der GreenFortune GmbH werden sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Beim Abrechnen wird immer der volle Preis inklusive Mehrwertsteuer bei Gesamtsummen angezeigt. Etwaige anfallende Transportkosten werden separat verrechnet.

  2. Angebote sind unverbindlich, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt ist. Sollte das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen werden, verfällt es.

  3. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, falls diese überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  4. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

  5. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis, exklusive der fälligen Mehrwertsteuer und möglicher sonstiger staatlicher Abgaben, zusammen.
     

Artikel 5: Änderungen des Vertrags
 

  1. Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.

  2. Wenn sich die Parteien einigen, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung beeinflusst werden. Die GreenFortune GmbH informiert den Käufer darüber so schnell wie möglich.

  3. Wenn die Änderungen oder Ergänzungen finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen für den Vertrag haben, informiert die GreenFortune GmbH den Käufer hierüber vorher schriftlich.

  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, teilt die GreenFortune GmbH mit, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führen wird.

  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann die GreenFortune GmbH keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihr zuzurechnen sind.

Artikel 6: Ablieferung und Gefahrübergang

  1. Sobald die GreenFortune GmbH die Bestellung bestätigt und diese mit Trackingnummer versendet hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
     

Artikel 7: Prüfung, Reklamation
 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, in jedem Fall jedoch so schnell wie möglich, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Waren den Vereinbarungen der Parteien entsprechen, wobei zumindest die Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die für den normalen (Handels-) Verkehr gelten.

  2. Reklamationen bezüglich Schäden, Mängel oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich bei der GreenFortune GmbH eingereicht werden.

  3. Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht gegen die GreenFortune GmbH geltend gemacht werden.

  4. Beschwerden, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören.

  5. Nach der Verarbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
     

Artikel 8: Lieferung
 

  1. Die Lieferung erfolgt "ab Fabrik/Laden/Geschäft". Dies beinhaltet, dass alle Kosten auf Rechnung des Käufers laufen.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment anzunehmen, in dem die GreenFortune GmbH sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.

  3. Wenn der Käufer die Annahme ablehnt oder mit den Informationen oder Anweisungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist die GreenFortune GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

  4. Bei Lieferung der Ware ist die GreenFortune GmbH berechtigt, mögliche Versandkosten in Rechnung zu stellen.

  5. Verlangt die GreenFortune GmbH zur Abwicklung des Vertrags Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.

  6. Ein vom Verkäufer angegebener Liefertermin ist nur ein Hinweis. Dies ist niemals eine fatale Frist. Wird die Frist überschritten, muss der Käufer die GreenFortune GmbH schriftlich in Verzug setzen.
     

Artikel 9: Höhere Gewalt
 

  1. Der Verkäufer haftet nicht für den Schaden, der dem Käufer aufgrund höherer Gewalt entsteht und der es dem Verkäufer unmöglich macht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig zu erfüllen.

  2. Als höhere Gewalt verstehen die Parteien jeden Umstand, mit dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht rechnen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Besatzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.

  3. Des Weiteren gilt als höhere Gewalt der Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Durchführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.

  4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt und der Verkäufer aufgrund dieser Umstände seinen Verpflichtungen dem Käufer gegenüber nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer dazu nicht in der Lage ist. Wenn diese Situation länger als 30 Kalendertage dauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

  5. Sollte die höhere Gewalt länger als drei Monate andauern, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
     

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
 

  1. Die sich beim Verkäufer befindenden Waren und bereits gelieferte Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Verkäufer das Recht vor, seinen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die Ware zurückzunehmen.

  2. Sollten die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten einzustellen, bis der Käufer den vereinbarten Teilbetrag bezahlt hat. In diesem Fall befindet sich der Käufer in Verzug. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht dem Verkäufer angelastet werden.

  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

  4. Falls die Waren noch nicht geliefert wurden, jedoch die vereinbarte Anzahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird erst dann geliefert, wenn der Käufer die Zahlung vollständig und vertragsgemäß geleistet hat.

  5. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
     

Artikel 11: Haftung
 

  1. GreenFortune GmbH übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Website, Preisänderungen, Ergebnisse und Änderungen. GreenFortune GmbH kann jederzeit ohne weitere Ankündigungen Informationen oder Preise auf der Website ändern. Darüber hinaus haften wir nicht und geben keine Garantie für das ununterbrochene und fehlerfreie Funktionieren der Website und für die Konsequenzen von E-Mails, die nicht, beschädigt, falsch oder nicht rechtzeitig empfangen oder verschickt werden können in Bezug auf einen Service von GreenFortune GmbH.

  2. GreenFortune GmbH haftet auch nicht für Schäden oder Mängel, die sich aus Ihrem Besuch auf und der Nutzung der Website ergeben können. Die Haftung von GreenFortune GmbH beschränkt sich auf die vom Hersteller gelieferte Herstellergarantie. Der Preis unserer Produkte oder Dienstleistungen kann an Schwankungen des Finanzmarktes gebunden sein, auf die GreenFortune GmbH keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Deshalb ist GreenFortune GmbH vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

  3. GreenFortune GmbH haftet nicht für Lieferengpässe oder nicht gelieferte Waren von Ihren Zulieferern.
     

Artikel 12: Beschwerdepflicht
 

  1. Falls Sie eine Beschwerde einreichen möchten, sollte diese spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden. Sollte mehr Zeit benötigt werden, werden Sie innerhalb von 14 Tagen darüber informiert, wann Sie mit einer Antwort rechnen können. Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Angaben nur für Beschwerden in Bezug auf von uns gelieferte Produkte und/oder Services gelten.

  2. Für Beschwerden im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten andere Regeln. Für weitere Informationen hierzu, schauen Sie bitte in unsere Datenschutzerklärung auf unserer Webseite oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten direkt dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen darauf reagieren kann.
     

Artikel 13: Streitfälle
 

  1. Für Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt ausschließlich Schweizer Recht.
     

Artikel 14: Garantien
 

  1. Sofern in der Vereinbarung Garantien enthalten sind, gelten folgende Bestimmungen: Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware den Vereinbarungen entspricht, fehlerfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Die Garantie beschränkt sich auf die Herstellergarantie der Lieferanten.

  2. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn ein Mangel auf unsachgemäße oder unangemessene Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen an der gekauften Ware vorgenommen haben oder vornehmen wollen oder die Ware für Zwecke verwendet wurde, für die sie nicht bestimmt ist.

  3. Sofern die gewährte Garantie sich auf eine Ware bezieht, die von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller dieser Ware gewährte Garantie.

  4. Die genannte Garantie gilt nicht für Hardware, die als "used" deklariert wird. Diese Geräte haben keinerlei Garantie.
     

Artikel 15: Anwendbares Recht
 

  1. Für diesen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Schweizer Recht. Das Schweizer Gericht ist zuständig.

  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.

  3. Sollte in einem gerichtlichen Verfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unzumutbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang bestehen.
     

Artikel 16: Wahl des Gerichtsstands
 

  1. Es gilt das Schweizer Recht, als Gerichtsstand wird CH-8670 Weinfelden (TG) festgelegt.
     

Artikel 17: Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
 

  1. Zusätzliche Bestimmungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Kunden sein und müssen schriftlich festgehalten werden oder auf solche Art und Weise, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich aufbewahrt werden können.
     

Artikel 18: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

  1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in angemessener Weise veröffentlicht worden sind, vorausgesetzt, dass im Falle etwaiger Änderungen während der Laufzeit eines Angebots die für den Kunden günstigste Bestimmung vorrangig ist.

  2. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Artikel 19: Hosting Leistung von GreenFortune

  1.  Der Käufer beauftragt GreenFortune mit Erbringung von Hosting-Leistungen für die Hardware für eine befristete                  Laufzeit von 24 Monaten.

  2. Im Rahmen der Hosting-Leistungen schuldet Greenfortune folgende Teilleistungen:

      - Verbringung der Hardware in ein Data-Center;
      - Zurverfügungstellung eines Stellplatzes im Data-Center;
      - Anschluss an Stromversorgung und Internet;

      - Installation und Konfiguration erforderlicher Betriebssysteme und Softwarekomponenten;

      - Anschluss der Hardware an einen von Greenfortune im eigenen freien Ermessen ausgewählten BTC-Mining-Pool;
      - Weiterleitung von der Hardware geschürften BTC-Mining-Erträgen abzüglich der Service- Gebühren an den Kunden,           sofern das Greenfortune Abrechnungsmodel gewählt wurde

      - Unterhalt und Wartung der Hardware

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